Veröffentlicht am 15.9.2014
Offene Rechnungen – was tun?
Jeder kennt das, man verfasst eine Rechnung für geleistete Dienste, setzt vielleicht sogar eine recht großzügige Frist und trotzdem schafft es der Kunde nicht rechtzeitig zu bezahlen. Man muss also dem Geld nachlaufen. Soll man den Kunden anrufen und nachfragen, schickt man eine Zahlungserinnerung oder gar gleich eine Mahnung oder ist es doch besser sich noch etwas in Geduld zu üben und zu hoffen, dass das Geld von alleine kommt.
Die Entscheidung hängt wohl zumindest teilweise vom betreffenden Kunden ab. Ist es ein langjähriger Kunde, der seine Rechnungen sonst immer höchst pünktlich bezahlt, dann ist die Rechnung wohl nur untergegangen und es empfiehlt sich eine kurze, freundliche Erinnerung, wenn es aber ein neuer Kunde ist, der eigentlich großes Potential für die Zukunft zeigt (vorausgesetzt die Zahlungsmoral bessert sich), ist man wohl hin- und hergerissen zwischen der Gefahr, den Kunden durch eine zu offensive Geldeinforderung zu vergraulen, und dem Risiko durch die angezogenen Samthandschuhe auf der offenen Rechnung sitzenzubleiben.
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