Veröffentlicht am 18.6.2014
Arbeitszeit erfassen im Handumdrehen
Die Erfassung der Arbeitszeit ist bei Unternehmen mit Angestellten verpflichtend, und das unabhängig von der Art des Dienstvertrags. So muss beispielsweise auch ein Mitarbeiter mit All-In Vertrag seine Arbeitszeit schriftlich festhalten. Aber auch für Unternehmer ohne Mitarbeiter oder Freelancer kann es interessant sein, die eigene Arbeitszeit zu erfassen, auch wenn es in diesem Fall keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Trotzdem lässt sich so leicht festhalten, wie viel Zeit man tatsächlich im Büro bzw. bei der Arbeit verbringt.
Sollten Sie Unternehmen2go als EPU oder Freelancer nutzen und die Zeiterfassung ausschließlich für sich selbst nutzen, brauchen Sie die Checkliste nicht abarbeiten, sondern können gleich loslegen. Einfach bei Arbeitsebeginn einloggen und am Ende des Tages wieder ausloggen und wenn es Sie interessiert, die Statistik abrufen.
Auswertung der Zeiterfassung
Am Monatsende drückt der Mitarbeiter dann "Dem Manager vorlegen" und so können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Auswertung zeigt dann die Anwesenheitszeit für jeden Tag und welche Differenz das zur geplanten Anwesenheitszeit ergibt. Die Überstunden werden auch aufsummiert über das ganze Monat und dann zusammengezählt zu Überstundenbeständen früherer Perioden. Das gleiche gilt für den Urlaub. Auf einen Blick erkennt man, wie viel Urlaubsanspruch der Mitarbeiter noch hat und wie viel Urlaub in diesem Monat verbraucht wurde.
Neben der Arbeitszeit werden Urlaub, Krankenstand und Andere (dazu zählen die Feiertage) gesondert aufgelistet.
So behalten sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter den Überblick über die Arbeitszeiten. Und sollte das FInanzamt einmal mit einer Lohnsteuerprüfung an Ihre Tür klopfen, brauchen Sie nur unter "alle Zeiterfassungen" rechts oben das Kästchen mit "Zu Genehmigen" wegklicken,alle (relevanten) Zeiterfassungen mit der Checkbox auswählen und dann in der Leiste oben "Drucken" - "Auswertung Zeiterfassung" auswählen und das PDF abspeichern bzw ausdrucken und schon können Sie die gewünschten Unterlagen vorlegen.
Probieren Sie es am besten gleich aus und registrieren sich für Unternehmen2go:
Keine neuen Beiträge mehr verpassen!
Hier könnt ihr euch für unseren Newsletter anmelden und werdet so regelmäßig mit unseren neuesten Beiträgen bequem in eurem E-Mail Postfach versorgt.